Flächennutzungsplan
Für Solar-Freiflächenanlagen müssen im Flächennutzungsplan entsprechende Bauflächen dargestellt werden. Erforderlich ist eine Darstellung als „Sonderbaufläche“ oder als
„Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ bzw. „Solarthermie“. Weiterhin
sind die Anlagen auch in anderen Baugebietstypen, z.B. GE, GI, zulässig, deren primäre
Zweckbestimmung jedoch eine andere ist.
Ausgangspunkt für die Planung auf Ebene der Flächennutzungsplanung ist gemäß § 5
Absatz1 BauGB in der Regel die Betrachtung des gesamten Gemeindegebietes, um für
Solar-Freiflächenanlagen die geeignetsten Standorte zu identifizieren und mit gegebenenfalls divergierenden Raumansprüchen in Einklang zu bringen.
Wie ist eine PV-FFA baurechtlich einzuordnen?
Da es sich bei PV-FFA um bauliche Anlagen im Sinne des Bauordnungsrechts (vgl. § 2 Abs. 1 der Musterbauordnung) handelt, muss für den Bau einer PV-FFA eine Baugenehmigung nach den jeweiligen Vorschriften der Landesbauordnung eingeholt werden.[4] Im Rahmen der Baugenehmigung ist neben dem jeweiligen Bauordnungsrecht der Länder immer auch das Bauplanungsrecht des Bundes zu prüfen. Falls bereits ein qualifizierter B-Plan für das favorisierte Gebiet vorliegt, müssen dessen Festsetzungen eingehalten werden und die Erschließung gesichert sein, § 30 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB). Ansonsten richtet sich die baurechtliche Zulässigkeit von PV-FFA als bauliche Anlagen im unbeplanten (ggf. mit „einfachem“ B-Plan)[5] Außenbereich nach § 35 BauGB. Eine PV-FFA stellt auch eine bauliche Anlage im bauplanungsrechtlichen Sinn gem. § 29 Abs. 1 BauGB dar, da es sich um eine dauerhaft mit dem Erdboden verbundene Anlage mit bodenrechtlicher Relevanz handelt.[6]
Für bestimmte Vorhaben lässt das Gesetz ausnahmsweise eine Bebauung im sonst gesperrten Außenbereich zu. Daher gibt es in § 35 Abs. 1 BauGB den Katalog der privilegiert zulässigen Vorhaben und in § 35 Abs. 2 BauGB die Nennung sonstiger Vorhaben.
Grundlage für die Ausweisung von "Sondergebieten FF-PV" sollte eine detaillierte Fachplanung sein, die das öffentliche Interesse an der Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen berücksichtigt. Zuvor sollte die Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe und deren Flächenbedarf ermittelt werden. In der Landesraumordnung sollte festgelegt werden, dass in den Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft FF-PV nicht möglich ist. Ein Kriterium sollte dabei die natürliche Ertragsfähigkeit der Böden sein.
Photovoltaikanlagen gehören zu den erneuerbaren Energien. Sie benötigen keine fossilen Energieträger zur Energieerzeugung und setzen somit auch kein klimaschädliches CO2 frei. Doch stimmt das wirklich? Setzt nicht auch die aufwendige Herstellung und Entsorgung einer Photovoltaikanlage Emissionen frei?
„Weil immer mehr große Solar-Freiflächenanlagen im Land geplant werden, wird durch den Landesentwicklungsplan hier jetzt stärker räumlich gesteuert. Die Anlagen sollen besonders in bereits vorbelasteten
Bereichen, wie zum Beispiel entlang von Autobahnen und Bundesstraßen errichtet werden. Sensible Bereiche, zum Beispiel für Natur- und Landschaft, sollen stärker geschützt und das Landschaftsbild weniger beeinträchtigt werden. Unter anderem sollen längere bandartige Strukturen vermieden werden. Außerdem
werden Ausschlussgebiete benannt, die in den Regionalplänen festgelegt werden.“ (Quelle: LEP2020)
Das Gutachten zum herunter laden unter mehr Info
Freiflächen für Naherholung, Weidetiere, Landwirtschaft, Wildtiere, Wald, Grün- und Freiflächen langfristig sichern für das Leben. Mehr Info...
Ausverkauf von Fläche - der Rest vom Fest - da machen wir nicht mit!
Zaun gegen Diebstahl und Sachbeschädigung, aber auch Gefahrenschutz - über 2m hoch!
Der charakteristische Landschaftsraum,
welch Ironie
wird zur Photovoltaikdeponie
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Kontakt zum Amt Eider:
Fred Johannsen. Geschäftsbereichsleiter. fred.johannsen@amt-eider.de · 04836/990-10
60-70 ha in Planung
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Kontakt zum Amt Marne-Nordsee:
DER AMTSVORSTEHER
ALTER KIRCHHOF 4/5
25709 MARNE
TEL.: 04851 - 9596-0
FAX.: 04851 - 9596-39
E-Mail: INFO@AMT-MARNE-NORDSEE.DE
DE-Mail: info@amt-marne-nordsee.de-mail.de
Der Ort Linden liegt zu großen Teilen im LSG Nordergeest und Broklandsau-Niederung.
Wenn Sie dazu mehr wissen möchten, dann finden sie dies unter Info.
Der Landrat als untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, Bereiche des Rüsdorfer Moores und der Dithmarscher Geest unter Landschaftsschutz zu stellen. Das Anhörungsverfahren der Träger öffentlicher Belange ist eingeleitet. Parallel dazu werden die Unterlagen inkl. der Strategischen Umweltprüfungen in der Zeit vom 26.04.2021 bis 28.05.2021 in den vom jeweiligen Schutzgebiet betroffenen Amts- und Stadtverwaltungen öffentlich ausgelegt. Über die Details der öffentlichen Auslegung und der Möglichkeit zur Stellungnahme informieren die Amts-/Stadtverwaltungen in öffentlichen Bekanntmachungen.
Der Ort Schalkholz liegt zu großen Teilen im LSG Nordergeest und Broklandsau-Niederung.
Wenn Sie dazu mehr wissen möchten, dann finden sie dies unter Info.
Der Ort Pahlen mit seinen Randgemeinden liegt zu großen Teilen im LSG Nordergeest.
Wenn Sie dazu mehr wissen möchten, dann finden sie dies unter Info.
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Kontakt zum Amt Büsum-Wesselburen:
Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum
Leitweg-ID für das Amt
und die Amtsgemeinden
010515178000097
Wilhelm Hollmann, Amtsvorsteher
Rathaus
25761 Büsum
Tel. (0 48 34) 909-200
Fax (0 48 34) 34 15
info@amt-buesum-wesselburen.de
Kontakt zur Stadt Brunsbüttel:
Bürgerbüro
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
Telefon:+49 4852 391-280
Fax:+49 4852 391-240
E-Mail:buergerbuero@stadt-brunsbuettel.de
Internet:http://www.brunsbuettel.de
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Kontakt zum Amt Burg-St. Michel:
Holzmarkt 7
25712 Burg (Dithm.)
04825 9305-0
04825 9305-40
Mail: amt@burg-st-michaelisdonn.sh-kommunen.de-mail.de
http://www.amt-burg-st-michaelisdonn.de/
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Kontakt zum Amt Heide Umland:
Unsere Zentrale erreichen Sie über
Telefon: 0481 - 605-0 (Zentrale)
Telefax: 0481 - 605-70
oder schicken Sie eine E-Mail an info@amt-heider-umland.de
https://www.amt-heider-umland.de/bauen/bauleitplanung.html
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Kontakt zum Amt Mitteldithmarschen:
Hindenburgstraße 18
25704 Meldorf
04832 9597-0
04832 9597-215
info@mitteldithmarschen.de
PV-Anlagen gehören auf die Dächer (insbesondere öffentlicher Gebäude).
Der Erhalt unserer historisch gewachsenen Landschaft
und der wertvollen Ackerböden muss der Fokus sein und bleiben.
Es sind viele PV-Freiflächen von 60 bis 120 ha in Planung. Sie verbrauchen zu viel
Fläche, die der Landwirtschaft und der Kulturlandschaft verloren gehen.
Die Veränderung der Landschaft wird nicht ohne Folgen und Auswirkungen bleiben. Menschen sollten sich fragen: Wie viel geht noch und wann ist Schluss?
Naherholung, Lebensmittel- und Futtermittelproduktion
Finden sich zu diesem Thema und brauchen zu diversen Randthemen in dieser Sache noch Informationen. Mehr Info...
Ein klares NEIN zu PV auf der Fläche
Auch in anderen Gemeinden gibt es Diskussionen Mehr Info...
Diese Gemeinde möchte das Rahmenkonzept des Amtes abwarten
Heider Umland Mehr Info...
Ein klares NEIN.
Auch andere haben eine klare Meinung Mehr Info...
In Dithmarschen an der Westküste befindet sich das größte zusammenhängende Kohlanbaugebiet Europas. Beim Kohlanbau in Schleswig-Holstein dominiert der Weißkohl mit knapp 42 % Anteil an der gesamten Gemüseanbaufläche. Neben dem Weißkohl finden sich in geringerem Umfang Flächen mit Rotkohl, Wirsing- und Blumenkohl, auch Rosenkohl und weiteren Kohlarten wie Chinakohl, Brokkoli und Grünkohl sowie ferner Kohlrabi sind dabei.
Saatkartoffeln aus dem Norden sind gefragt. Nach Angaben der Landwirtschaftskammer Deutschlands ist Schleswig-Holstein das größte Anbaugebiet. – Quelle: https://www.shz.de/460911 ©2021 Mehr Info...
Neben der Windenergie setzt Schleswig-Holstein zukünftig zum Gelingen der Energiewende auch auf mehr Solar- und Photovoltaikanlagen an und auf Gebäuden und in der Freifläche. Um Natur und Umwelt möglichst wenig zusätzlich zu beeinträchtigen, sollen Solarenergie- und Solarthermieanlagen künftig insbesondere auf vorbelasteten Bereichen wie den Streifen neben Autobahnen oder Bundesstraßen errichtet werden. Diesen Zielsetzungen soll der zweite Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Rechnung tragen, der sich im zweiten Beteiligungsverfahren befindet und noch in dieser Legislaturperiode fertiggestellt werden soll. Das heißt im Klartext: ab 2021 geht es richtig los mit der Inanspruchnahme von Flächen für PV-FFA.
Die Analyse 2015-2018 finden Sie hier. Mehr Info...
Das Kartenmaterial ist aus 2009 eine Plankarte für mögliche Weißflächen für PV-FFA. In der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) definiert die Bundesregierung das Ziel, bis spätestens 2050 den im Bundesgebiet erzeugten oder verbrauchten Strom treibhausgasneutral herzustellen. Als Zwischenziel für 2030 wird ein Anteil an Erneuerbaren Energien (EE) von 65 Prozent des Brutto-Stromverbrauchs festgelegt.
In der Folge soll nun auch der Ausbau von Solarenergie beschleunigt werden.
Viele Ämter im Kreis haben in 2021 die Erstellung von Weißflächenkartierungen in Auftrag gegeben.
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